Sanierung

Renovierung | Sanierung

Renovieren, sanieren, modernisieren, restaurieren …?

Das Problem ist klar. Bauwerke unterliegen einer ständigen Abnutzung. Sei es von außen durch Umwelteinflüsse oder von innen durch die Nutzung des Bauwerks. Um einen möglichst langen Betrieb des Gebäudes gewährleisten zu können, sind laufende Unterhaltsmaßnahmen erforderlich. Üblicherweise werden diese Arbeiten je nach Zweck unterschiedlich bezeichnet. Häufig überschneiden sich die Begriffe jedoch auch und nicht selten werden sie selbst von Fachleuten nicht korrekt angewandt.

Renovieren – Von einer Renovierung spricht man, wenn eine (meist optische) Verbesserung des aktuellen Zustands erreicht werden soll. Typische Renovierungsarbeiten sind also Instandhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise Malerarbeiten oder der Austausch von Fliesen und Bodenbelägen.

Sanieren – Bei einer Sanierung werden Schäden beseitigt. Dies können etwa Risse und Fehlstellen am Putz sein, feuchte Wände oder undichte Dächer. Aber auch die Schadensbeseitigung an Bauteilen, die normalerweise nicht einsehbar sind, wie die Bewehrungsstähle im Beton oder verkleidete Stahl- oder Holzbauteile, erfolgt im Rahmen einer Sanierung.

Modernisieren – Ist ein Bauwerk in die Jahre gekommen, entspricht es manchmal nicht mehr den aktuellen Wünschen der Nutzung oder den geänderten Vorschriften. Ob Etagentoiletten, Einfachverglasungen oder Rippenheizkörper, der Anspruch an zeitgemäßes Wohnen wird damit nicht erfüllt. Entschließt sich ein Immobilieneigentümer zu einer Aufwertung, um die heutigen Anforderungen im Bauwerk umzusetzen, so spricht man von Modernisierung.

Restaurieren – Bei Restaurierungen geht es häufig, wie bei einer Sanierung, um die Schadensbeseitigung am Gebäude. Das vorrangige Ziel ist beim Restaurieren jedoch, den Ursprungszustand zu bewahren oder wieder herzustellen. Das heißt, die vorhandene – meist alte – Bausubstanz soll geschützt oder wieder in einen früheren Zustand versetzt werden. Damit betrifft die Restaurierung vorrangig Bauten, die vom Eigentümer oder von staatlicher Seite als erhaltenswerte Denkmäler eingestuft werden.

Wann sollte man eine Renovierung oder Sanierung durchführen?

Folgt man der obigen Definition, muss man über eine Renovierung nachdenken, wenn das Erscheinungsbild nicht mehr gefällt – oder bei Mietwohnungen, wenn ein Mieterwechsel ansteht.

Werden Schäden an der Bausubstanz vermutet oder sind diese bereits erkennbar, sollte möglichst kurzfristig eine Sanierung erfolgen. Da auch kleinere Defekte am Bauwerk sehr häufig die Grundlage für einen größeren Schadensumfang sein können, bietet sich an, vor Beginn der Arbeiten, den Schaden und seine etwaigen Folgen durch einen Fachmann oder einen Sachverständigen beurteilen zu lassen.

Als besonders gravierend bestätigen sich immer wieder Defizite im Bereich des Daches und der erdberührten Sohle eines Bauwerks. Sind hier oder auch an tragenden Bauteilen Schäden festzustellen, ist ein umgehendes Handeln sehr zu empfehlen.

 

Stahlträger über Fenster-Tür-Element mit erheblicher Korrosion

Schäden am Tragwerk bedürfen einer sofortigen Sanierung

Vor einer Sanierung liegt das Erkennen des Schadens. Was bei privaten Eigentümern meist den wachsamen Augen nicht entgeht, stellt öffentliche Immobilienbesitzer vor Probleme. In diesem Zusammenhang hat das Bundesbauministerium die „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes“ (RÜV) erstellt. Wie beim „TÜV“ für das Auto werden so Defizite frühzeitig erkannt.

Sanierung, Modernisierung oder doch gleich Neubau?

Sicherlich ist jedes Objekt individuell zu beurteilen. Als Faustregeln gilt jedoch, dass bei gleichbleibender Anforderung an Größe und Struktur des Gebäudes, die Sanierung oft eine wirtschaftlich sinnvolle und resourcenschonende Alternative zum Neubau sein kann. Insofern ist eine ältere Immobilie durchaus auch für jene interessant, die über den Neubau eines Eigenheims nachdenken. Für Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken oder die Nutzung regenerativer Energiequellen ermöglichen, lohnt ein Blick in die Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums.

Sind weitreichendere Änderungen geplant, wie etwa das Versetzen von Wänden, Anbauten oder Aufstockungen, ist eine frühzeitige Beratung durch einen Tragwerksplaner oder Sachverständigen dringend zu empfehlen.

 

Die vier Einelbilder zeigen den schrittweisen Umbau vom Speicher zum Badezimmer

Dachgeschoss-Ausbau: Vom Speicher zur eigenen Wohnung

Sanierungen/Modernisierungen verwenden die bestehende Bausubstanz und ertüchtigen diese auf aktuelle Anforderungen. Diese Art des Bauens, oft als „Bauen im Bestand“ bezeichnet, erfordert einerseits eine gute Kenntnis der älteren Bauweisen und andererseits das Wissen, welche neuen Baustoffe sinnvoll mit den vorhandenen kombiniert werden können. Es ist also durchaus empfehlenswert, bei der Wahl der Planer, auf deren Erfahrung in diesem Bereich zu achten.

 

Vier Einzelbilder mit Gebäuden im unterschiedlichen Schädigungszustand

Beispiele für stark geschädigte Bausubstanz – Sanierung aber nicht ausgeschlossen

Besondere Arten der Sanierung

Als Kernsanierung oder Grundsanierung bezeichnet man eine sehr tiefgreifende Erneuerung des Bauwerks. In der Regel wird dabei bis auf die Rohbausubstanz zurückgebaut, um dann einen „nahezu“ Neubaustandard zu erreichen.

Die energetische Sanierung betrifft üblicherweise die Gebäudehülle und die Haustechnik. Meist werden die Dämmfähigkeiten der Außenwände, der Fenster und des Daches verbessert. Gleichzeitig senkt man durch moderne Heiz- und Regelungstechnik den Energieverbrauch.

Mit Dachsanierung ist der Austausch der Dachhaut – also beispielsweise die Erneuerung der Ziegeldachsteine – gemeint. Häufig werden im Zuge dieser Maßnahme jedoch auch eine zusätzliche Abdichtungsebene (z. B. Dachbahnen), Wärmedämmung und Sturmsicherungen eingebaut.

Eine Fassadensanierung kann von der bereichsweisen Ausbesserung des Außenwandputzes bis hin zu einem komplett neuem Aufbau mit einer zusätzlichen Wärmedämmung reichen. Sinnvoll ist es, in diesem Rahmen auch über eine Modernisierung der Fenster nachzudenken.

Wurden in der Vergangenheit Beschichtungen, Dämmmaterialien, Beläge und dergleichen verwendet, die gesundheitsbelastende Bestandteile haben, müssen diese je nach Art entweder eingeschlossen oder vollständig entfernt werden. Diese Maßnahme bezeichnet man als Schadstoffsanierung. Die Ausführung solcher Arbeiten ist Firmen vorbehalten, die hierfür eine entsprechende Eignung nachweisen können. Neben Masken und Schutzausrüstung sind unter Umständen auch Abschottungen und Belüftungen erforderlich. Nach Abschluss der Sanierung gibt es eine sogenannte „Freimessung“, mit der die Beseitigung des Schadstoffes nachgewiesen wird. Eine fachgerechte Entsorgung der ausgebauten und kontaminierten Stoffe mit entsprechenden Nachweisen ist obligatorisch.

Bei der Schimmelsanierung, wie auch bei der Beseitigung von anderen Pilzarten (z. B. Hausschwamm), ist eine zur Schadstoffsanierung ähnliche Vorgehensweise notwendig. Dabei muss jedoch vor der eigentlichen Beseitigung die Ursache des Pilzbefalls – häufig die Durchfeuchtung eines Bauteils – entfernt werden.

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