Sachverständiger – Wer ist das?

Der Begriff des Sachverständigen

Nach allgemeiner Auffassung ist ein Sachverständiger eine Person, die eine besondere Sachkunde und ein überdurchschnittliches Fachwissen in einem abgegrenzten Bereich verfügt.

Die Qualifikation

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern vor ihrer Bestellung in mehrfacher Hinsicht geprüft. Neben der intensiven fachlichen Prüfung steht auch die persönliche Eignung im Fokus. Die Bestellung ist zudem zeitlich begrenzt. Üblicherweise muss nach fünf Jahren eine erneute Bestellung beantragt werden. Eine Wiederbestellung erfolgt nur, wenn weiterhin die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine fachliche Weiterbildung in ausreichendem Maß nachgewiesen werden kann. Das hohe Anforderungsnivau hat dazu geführt, dass nach der Zivilprozessordnung (§ 404 II ZPO) bei Gerichtsverfahren bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden sollen.

Zertifizierte Sachverständige unterliegen einer Überwachung und Zertifizierung auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024. Die Zertifizierung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, sofern die sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. In Deutschland gibt es die Deutsche Akkreditierungsstelle, die die Zertifizierungsstellen akkreditiert.

Staatlich anerkannte Sachverständige sind vor allem bei der technischen Überwachung (wie z. B. TÜV, DEKRA usw.) im KFZ-Sektor bekannt. Hier werden Unternehmen mit hoheitlichen Aufgaben betraut, wie beispielsweise die technische Überwachung der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen.

Der Begriff Sachverständiger (auch freier Sachverständiger) ist nicht geschützt und darf demnach von jedem verwendet werden, der sich selbst als ausreichend qualifiziert ansieht. Sollte der Kunde Zweifel haben oder es zu einem Streitfall kommen, obliegt es dann aber auch dem Sachverständigen, seine besondere Sachkunde nachzuweisen.

Auswahl eines geeigneten Sachverständigen

Tritt ein Problem auf, das fachlich begutachtet werden soll, steht der Betroffene vor der Qual der Wahl. Zwar gibt es Sachverständige, die als Allrounder anzusehen sind, naturgemäß geht jedoch das Fachwissen eines Spezialisten weiter in die Tiefe. Viele Bestellungskörperschaften haben deshalb in ihren Internetauftritten Sachverständigenlisten, in denen auch nach verschiedenen Merkmalen gesucht werden kann. Beispielhaft wird hier auf die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz verwiesen (www.hwkno.de), die unter der Rubrik ServiceSachverständige Ratschläge für die richtige Wahl gibt. Wer sich nicht sicher ist, kann sich dort auch telefonisch beraten lassen.

Wie kann ein Sachverständiger helfen?

Im außergerichtlichen Bereich kann beispielsweise bei technischen Fragen ein Sachverständiger zur Klärung hinzugezogen werden. Im Baubereicht treten häufig Fragen im Zusammenhang mit Schäden an der Bausubstanz auf. Gutachten helfen hier, damit einerseits die Zusammenhänge deutlich werden und andererseits die Ursache gefunden wird. Aber auch bei strittigen Bauleistungen bietet eine unabhängige und unparteiische Beratung die Basis für eine Einigung.

Werden unterschiedliche Positionen im Rahmen eines Zivilprozesses geklärt, ziehen Richter bei komplexeren Fragestellungen ebenfalls öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzu. Hier unterstützt der Sachverständige durch die Beschreibung des technischen Sachverhalts den Richter in seiner Urteilsfindung.

Die Kosten für ein Gutachten

Werden Gutachten von Gerichten beauftragt, müssen diese üblicherweise nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet werden. In diesem Gesetz sind je nach Berufsgruppe bzw. Sachgebiet eine Honorargruppe und damit ein Stundensatz festgesetzt. Auch Nebenkosten, wie beispielsweise Fahrten, Kopierkosten usw. sind vorgegeben.

Aufträge für Privatgutachten können in Bezug auf die Vergütung frei verhandelt werden. Viele Sachverständige lehnen sich dabei an das JVEG an, wobei auch oft höhere Stundensätze zugrunde gelegt werden, da die Sätze des JVEG teilweise nicht kostendeckend sind. Hier empfiehlt es sich, unverbindlich beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzufragen. Damit Sie ein auf Ihre Fragen zugeschnittenes Angebot bekommen, sollten Sie Ihre Fragestellung möglichst genau beschreiben.

Erkennungsmerkmale

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige weisen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit immer auf die Bestellungskörperschaft und auf das Fachgebiet hin. Beispielhaft meine vollständige Bezeichnung: Dipl.-Ing. (FH) Klaus Schweikl, von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk, Zimmererhandwerk.
Gutachten werden üblicherweise mit einem Rundstempel gekennzeichnet, der ebenfalls den Namen und die genaue Bezeichnung enthält.

Viele öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zudem Lizenznehmer des Zeichens für Sachverstand. Dieses Zeichen ist Eigentum des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. in Köln.

 

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