Wie in jedem Fachbereich, in dem es um individuelle Leistungen geht, lassen sich Kosten nicht pauschal angeben.

Die Grundlage für die Abrechnung von Gerichtsgutachten ist das „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz“ (JVEG), in dem Stundensätze und Nebenkosten festgelegt sind.

 

Gerne mache ich Ihnen ein auf Ihre Anforderung abgestimmtes Angebot.

 

 

 

Damit Sie die entstehenden Kosten besser abschätzen können, nachfolgend einige beispielhafte Aufträge:

Beratung bei Immobilienkauf:
Anfahrt ca. 9 km, Besichtigung und Beratung vor Ort: 220,- €

 

Bewertung eines Ausführungsfehlers während der Bauarbeiten:
Anfahrt ca. 10 km, Besichtigung und Bewertung vor Ort gemeinsam mit ausführender Firma und Bauherr, Wertung des Schadenumfangs, Vorschläge für die Behebung des Fehlers: 160,- €

 

Baubegleitende stichpunktartige Überprüfung des Baufortschritts für eine Neubauwohnung:
Anfahrt ca. 25 km, Mehrere Besichtigungstermine mit Kurzbericht und Besprechung von auftretenden Problempunkte. Begleitung des Eigentümers vor bzw. bei der Abnahme: 1.280,- €

 

Bewertung und Ursachenfeststellung einer Durchfeuchtung des Dachstuhls:
Anfahrt ca. 90 km, Besichtigung der Schadbereiche, Dokumentation, Auswertung, Beratung zur weiteren Vorgehensweise: 1.155,- €

 

Bewertung von Unregelmäßigkeiten an einem Estrich:
Anfahrt ca. 130 km, Besichtigung der Schadbereiche, herstellen einer punktuelle Bauteilöffnung in Absprache mit dem Bauherrn, ausarbeiten eines schriftlichen Gutachtens mit Dokumentation des aktuellen Zustands: 1.380,- €