RÜV – Unser Service sorgt für Rechtssicherheit


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Bestehende Bauwerke

bedürfen der laufenden Wartung, um ihren Zweck erfüllen zu können. Dieser Zusammenhang wurde im Januar 2006 in besonders tragischer Weise beim Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall deutlich.

Eine Konsequenz des Unglücks war, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) erlassen hat. Mittlerweile wird diese Richtlinie für die Zustandsfeststellung von Bauwerken auch von einigen Bundesländern und Kommunen für ihre Liegenschaften angewandt.

Durch die Einbeziehung eines Sachverständigen in die Überwachung erhält der Eigentümer ein fachlich kompetentes und neutrales Bild über den baulichen Zustand seiner Immobilie.

 

 

Bundesministerium Bau – Richtlinie zur Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV)

Das Bundesministerium hat erstmals 2006 diese Richlinie erlassen. Sie regelt die präventive Prüfung des Gebäudebestandes auf ihre Verkehrssicherheit und benennt Anhaltspunkte und Kriterien für die Bewertung risikobehafteter Konstruktionen und Bauteile. Es werden Handlungsanweisungen und Intervalle genannt, innerhalb derer die Unterhaltspflichtigen die baulichen Anlagen zu bewerten haben.

Vorteil für Immobilienbesitzer

Nutzen Sie als kommunaler oder öffentlicher Immobilienbesitzer diese Richtlinie und klären Sie den Erhaltungszustand Ihrer Bauwerke. Sie erfüllen Ihre Verkehrssicherungspflicht und haben zugleich einen genauen Überblick über notwendige Erhaltungsmaßnahmen. Bei der Erstellung eines Überprüfungskonzepts, eines Zeitplans für die Begehungen Ihrer Liegenschaften und bei den fachlichen Begehungen mit Bewertungen kann ich Sie mit meiner Erfahrung im Bereich des Maurer-, Betonbauer- und Zimmerer-Handwerks und der Tragwerksplanung/Baustatik fachkundig unterstützen und entlasten.

Die wiederkehrende Inspektion wird jeweils mit der schriftlichen Dokmentation (RÜV-Anlage 1) abgeschlossen und ermöglicht Ihnen den Nachweis der fachkundigen Überprüfung. Sind Mängel festzustellen, fassen wir diese in einer Bilddokumentation zusammen, so dass Sie ohne mühsames Suchen die Fehler beheben lassen können.

 

Jetzt anfragen unter E-Mail: info@klaus-schweikl.de

 

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