RÜV – Richtlinie zur Überwachung der Verkehrssicherheit

Was bedeutet RÜV?

Der vollständige Name zur Abkürzung RÜV lautet: Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes. Hinter dieser etwas sperrigen Überschrift verbirgt sich der Wille der Bundesregierung, die staatseigenen Gebäude in einem sicheren Zustand zu erhalten.

Sinn einer Bauwerksüberwachung

Die Bauwerke sollen regelmäßig kontrolliert werden, um frühzeitig Schädigungen am Gebäude oder mögliche Gefahrenquellen erkennen zu können. Ein wesentlicher Grund, diese an sich selbstverständliche Tätigkeit zu regeln, war der tragische Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall im Januar 2006. Man hatte erkannt, dass klare Regelungen notwendig sind, wann und durch wen Kontrollen durchzuführen sind. Auch die Dokumentation ist von Bedeutung, denn dadurch kann bei einem Wechsel der Zuständigkeiten die Bauwerkssituation schnell erfasst werden. Schon Ende März 2006 wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) diese Richtlinie erlassen. Zwei Jahre später flossen die gemachten Erfahrungen in eine novellierte Fassung der RÜV ein.

Rein formell ist die RÜV eine Richtlinie des Bundes, die auch nur für Bauwerke des Staates anzuwenden ist. Die Idee einer transparenten und nachvollziehbaren Überwachung der Bauwerke fiel aber ebenso bei den Bauverwaltungen der Bundesländer auf fruchtbaren Boden. Aus diesem Grund wird diese Richtlinie auch bei anderen Hierarchien der öffentlichen Verwaltung zur Sicherstellung und Dokumentation der Verkehrssicherheit herangezogen.

Vorteile für die Verantwortlichen

Während private Eigentümer den Zustand ihrer Immobilien meist sehr gut im Blick haben, gestaltet sich dies bei größeren Firmen, auch bei Kommunen oder den öffentlichen Bauverwaltungen schon deutlich schwieriger. Ist die Gebäudeüberwachung nicht bereits anderweitig geregelt, kann es in einem Schadensfall schwierig werden, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen.

Aber was man auf den ersten Blick als zusätzliche Auflagen bewerten mag, hat auch einen großen Vorteil für den Gebäudeeigentümer. Bei den regelmäßigen Begehungen werden nicht nur die großen Schäden offenbar, sondern auch schon die Auslöser für spätere Schäden erkannt. Lokale Undichtigkeiten, Betonabplatzungen, Feuchtstellen im Holzdachstuhl usw. können festgestellt werden. Damit sind notwendige Sanierungen frühzeitig bekannt und können im Rahmen von allgemeinen Wartungsarbeiten erledigt werden, bevor größere oder gar irreversible Schäden entstehen.

Ablauf einer RÜV – Überwachung

Grundlage für eine Überwachung nach RÜV ist die Einstufung des Bauwerks in vorrangig oder nachrangig zu untersuchende Gebäude entsprechend seiner Nutzung. Hierauf aufbauend wird ein Untersuchungskonzept festgelegt. Üblicherweise wird mit jährlichen Begehungen eine Grundvorsorge getroffen. Im Falle von vermuteten oder festgestellten Schäden wird durch handnahe Untersuchungen und im Bedarfsfall durch weitergehende Untersuchungen eine Intensivierung der Bestandsaufnahme vorgenommen.

Die Ergebnisse der Begehung werden in einem Formblatt dokumentiert und in die Bauwerksakte aufgenommen. Aufgrund umfassender Erfahrung im Bereich der Bauwerksdokumentation erstellen wir für festgestellte Schäden auch eine Bilddokumentation. Dies erleichtert dem Auftraggeber die Lokalisierung und Behebung der Problempunkte.

Damit die Dokumentation die geforderte Aussagekraft hat, müssen die Überwachenden eine ausreichende Qualifikation aufweisen. Es bietet sich an, dass hierfür Fachleute mit ausreichender Erfahrung bei der Beurteilung von Standsicherheit und Baukonstruktionen, wie beispielsweise Tragwerksplaner oder Sachverständige herangezogen werden.

 

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