Technische Bewertung – Begutachtung

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Gebäude sind nicht nur eine Hülle um den Wohn- oder Gewerberaum, sie müssen auch zahlreiche Wünsche des Nutzers und gesetzliche Vorgaben erfüllen. Standsicherheit, Brand- und Wärmeschutz, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit – die Liste der technischen Anforderungen ist lang.

 

Decken sich die Vorstellungen des Auftraggebers nicht mit der tatsächlich ausgeführten Leistung, sehen sich sowohl Bauherr als auch Auftragnehmer im Recht.

Schon vor einer juristischen Klärung der Verantwortlichkeiten kann durch ein neutrales Privatgutachten die technische Seite des Streitpunktes überprüft werden.

 

Das Gesicht der Schäden am Bau ist vielfältig. Häufig auftretende Streitpunkte sind:

  • Schimmel in Räumen
  • Risse in Wand- und Deckenflächen
  • Durchfeuchtung von Bauteilen
  • Schädlingsbefall von Holzbauteilen
  • Ebenheits- oder Winkelabweichungen

 

Ob als Grundlage für eine Sanierung oder im Streitfall, die Feststellung der Schadensursache ist zentral für die Klärung der Veranwortlichkeit und für eine nachhaltige Schadensbeseitigung.

Dabei umfasst eine seriöse Untersuchung immer drei wesentliche Aufgaben:

  • Erfassung und Dokumentation des aktuellen Zustands
  • Auswertung und Zusammenfügen der Einzelaspekte in einen Gesamtkontext
  • Rückschlüsse auf die Ursache und Bewertung des Sachverhalts

 

Mit wenigen Ausnahmen lassen sich zu den Fragestellungen klare Ursachen ermitteln. Bei einer Gegenüberstellung des Sollzustandes auf Grundlage des Vertrages und der anzuwendenden Regeln mit dem Istzustand wird die technische Qualität der ausgeführten Leistung erkennbar. Mit diesem Ergebnis können beide Parteien ihren jeweiligen Standpunkt überdenken und im Falle eines Privatgutachtens eine teure und belastende gerichtliche Klärung vermeiden.

Mit Klärung der technischen Zusammenhänge ist auch der Grundstein für eine zielgerichtete Behebung des Problems gelegt. Dies gilt sowohl für die rein technische Seite, als auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Mit Kenntnis der Ursachen können die juristischen Verantwortlichkeiten geklärt werden.

 

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