Gerichtsgutachten – Jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von Gerichtsgutachten geben Ihnen Sicherheit.

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Wird bereits eine gerichtliche Klärung einer Streitfrage durchgeführt, kann es für einen Richter hilfreich sein, die Beschreibung eines technischen Sachverhaltes von einem Bausachverständigen durchführen zu lassen.

Die Beauftragung des ö. b. u. v. Sachverständigen erfolgt dann durch das Gericht im Rahmen eines Beweisbeschlusses. Dieser Beschluss enthält neben der Nennung der Parteien und des beauftragten Sachverständigen auch die genaue Fragestellung für den Sachverständigen.

Wichtig für die Parteien ist dabei, dass sich der Sachverständige strikt an die gestellten Fragen zu halten hat. Eine nicht vollständige, aber auch eine über die Fragestellung hinausgehende Beantwortung ist im Gerichtsgutachten nicht zulässig. Sind den Parteien bestimmte Feststellungen wichtig, sollten diese schon vor dem Beweisbeschluss dem Gericht mitgeteilt werden.

Der Zeitfaktor, in der Justiz meist unter dem Begriff „Verfahrensbeschleunigung“ bekannt, ist auch für die Erstellung von Gerichtsgutachten ein wichtiger Aspekt. Eine rasche Bearbeitung hat daher für mich eine hohe Priorität und nicht selten ist die Zeitspanne bis zum gemeinsamen Ortstermin durch Terminvorgaben der Parteien größer, als die Bearbeitungszeit für das Gutachten.

 

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