Beratung

klaus-schweikl-vereidigter-sachverstaendiger-010

Bautechnische Beratung

ist immer dann notwendig, wenn plötzliche und unerwartete Veränderungen am Bauwerksbestand zu Tage treten.

Das denkmalgeschützte Bauernhaus weist erhebliche Verformungen an der Dachkonstruktion auf oder in der neu gebauten Eigentumswohnung sind Risse in den Wänden vorhanden? In der Mietwohnung gibt es plötzlich Schimmel oder am Balkon wird ein „Holzwurm“ festgestellt?

Wie bei einer Krankheit sollte man vor einer Therapie herausfinden, was die Ursache des Übels ist.

  • Anamnese (Untersuchung/Ursachenforschung),
  • Diagnose (Ursachenfeststellung) und
  • Therapie (Wiederherstellung des Ursprungszustandes)

sind wie in der Medizin die drei wesentlichen Grundlagen für die Behandlung von Problemen an Bauwerken.

Sei es in der Schadensfeststellung, in der Ursachenforschung oder auch bei der Projektierung von baulichen Maßnahmen, als Sachverständiger kann ich Ihnen eine unabhängige fachliche Beratung anbieten.

Fachspezifischer Rat

unterstützt beim Erwerb oder beim Neubau eines Bauwerks. Dabei ist die neutrale und fachkompetente Beurteilung gleichermaßen für den Bauherrn oder Käufer und für den Bauausführenden oder Verkäufer hilfreich.

Werden Problempunkte rechtzeitig erkannt, kann ein wertgerechter Vertragsabschluss erreicht werden. Dem Käufer bleiben überhöhte Kosten erspart und der Verkäufer vermeidet Regressansprüche.

Sicherheit und Gesundheitsschutz

hat hierzulande einen hohen Stellenwert. Schon seit 1998 verpflichtet die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) den Bauherren, unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordination für seine Baumaßnahme durchzuführen.

Durch Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes schon bei der Planung und durch die Koordinierung der Schutzmaßnahmen zwischen den auf der Baustelle präsenten Firmen sowie der Kontrolle während der Ausführung soll das Sicherheitsniveau für die Beschäftigten erhöht und Arbeitsunfälle vermieden werden.

Die Beauftragung eines geeigneten Koordinators (SiGeKo) ist meist dann sinnvoll, wenn es sich bei der geplanten Baumaßnahme um zeitintensive Arbeiten handelt oder mehrere Firmen gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten. Neben beratender Funktion bei der Planung und Kontrollen während der Ausführung sind die „Vorankündigung“, die „Baustellenordnung“, der „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ (SiGe-Plan) und die „Unterlage für spätere Arbeiten“ Aufgaben für einen Koordinator.

 

Jetzt anfragen unter E-Mail: info@klaus-schweikl.de