Brandschutz bei Rohrdurchführungen

Vorbeugender Brandschutz

Welche Ziele verfolgt der vorbeugende Brandschutz?

Seit Gebäude hergestellt werden, kommt es immer wieder zu verheerenden Brandereignissen. So verwundert es wenig, dass auch seit den ersten Baubestimmungen Regeln zur Abwehr erstellt wurden. Einerseits soll durch eine angepasste Bauweise das Brandrisiko minimiert werden. Andererseits soll Rettungskräften und Bewohnern im Brandfall genügend Zeit zum Verlassen des Bauwerks verschafft werden.

Neben offenen Bränden sind auch Schwelbrände mit Rauchentwicklung äußerst gefährlich. Aufzeichnungen geben sogar an, dass über 90 % der Todesfälle bei Bränden durch Rauchvergiftungen verursacht sind. Aus diesem Grund befasst sich der bauliche Brandschutz ebenfalls mit der Verhinderung einer Rauchausbreitung.

Grundbegriff des Brandschutzes

Für die Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung ist brennbares Material erforderlich. Diese brennbaren Produkte, die im Gebäude selbst (z. B. Kunststofffenster, Schaumstoffdämmmateralien), in der Anlagentechnik (z. B. Elektrokabel, Heizölbehälter) oder aber vor allem auch in der Einrichtung (z. B. Möbel, Vorhänge, Teppiche) vorhanden sind, bezeichnet man als Brandlast.

Die Maßnahmen, die einer Brandentstehung entgegenwirken, werden als vorbeugender Brandschutz zusammengefasst. Dabei können dies brandhemmende Bauweisen sein (baulicher Brandschutz), eine angepasste Anlagentechnik oder auch organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise Notfallpläne und -schulungen, aber auch eine abgestimmte Nutzung.

Als abwehrender Brandschutz wird die Bekämpfung eines bereits ausgebrochenen Brandes bezeichnet. Diese Aufgabe übernehmen in Deutschland flächendeckend freiwillige und Berufsfeuerwehren.

Im Bauwesen heißt die ganzheitliche Betrachtung des Brandschutzes Brandschutzkonzept. In diesem Konzept werden die im Einzelfall umsetzbaren Einsatzbedingungen der Feuerwehr ebenso berücksichtigt, wie die Art der Gebäudenutzung und die Bauweise.

Brandschutz für Hausbauer

Da die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sehr komplex sein kann, hat der Gesetzgeber seit langer Zeit Regeln für bestimmte Gebäudetypen in den Baubestimmungen verankert. So können wie mit einem Rezept, die geforderten Mindeststandards erfüllt werden. Je nach Art, Lage und Größe des Bauwerks werden für bestimmte Bauteile, wie tragende Wände, Decken oder trennende Bauteile Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt. Die Feuerwiderstandsdauer ist dabei die Zeit, die ein Bauteil bei einer vorgegebenen Brandentwicklung überstehen muss, ohne seine tragende oder trennende Eigenschaft zu verlieren.

Leicht nachvollziehbar ist dabei, dass ein freistehendes Einfamilienhaus weniger Auflagen erfüllen muss, als ein mehrgeschossiges Wohngebäude in enger Stadtbebauung oder gar ein Versammlungsraum oder eine Gaststätte. Von Bauherren wird immer wieder Unverständnis geäußert, dass auch Gebäude aus nichtbrennbaren Baustoffen, wie Stahl oder Beton, ebenfalls strenge Vorschriften erfüllen müssen. Hier sollte aber berücksichtigt werden, dass ein wesentlicher Anteil der Brandlast durch die Einrichtung in das Gebäude gebracht wird. Bei einer entsprechenden Hitzeentwicklung verringert sich die Tragfähigkeit von Stahl sehr schnell. Von dieser Festigkeitsreduzierung sind auch Stahlbetonteile betroffen, wenn der Stahl nahe an der Betonoberfläche eingebaut ist. Hinzu kommt, dass bei einer vollen Brandentwicklung durch die große Hitze auch Teile der Betonoberfläche abplatzen können.

Ein weiterer Vorteil der geregelten Bauweise ergibt sich für Rettungskräfte. Führungskräfte der Feuerwehren sind ebenfalls mit den Brandschutzvorschriften vertraut. So können sie aufgrund der Lage und Größe schnell abschätzen, wie lange ein Rettungseinsatz im Gebäude dauern darf, bevor mit dem Einsturz zu rechnen ist.

Über diese Mindeststandards, die in erster Linie zum Schutz der Bewohner dienen, kann aber auch ein Bauherr weitergehende Maßnahmen ergreifen, die im Falle eines Brandereignisses zusätzlich den Schutz von Sachwerten sichern. Bekannte Maßnahmen sind insbesondere Brandmeldeanlagen oder eingebaute Löschanlagen.

Brandschutz bei der Ausführung

Wie leider immer wieder tragische Brandfälle zeigen, kann ein überwiegend gut ausgeführter Brandschutz durch einzelne Fehler zu Fall gebracht werden. Gerade bei der vertikalen Trennung von Gebäuden durch Brandwände oder der horizontalen Abschottung durch Decken kann eine einzige unsachgemäße Durchführung von Versorgungsleitungen zu einer Brand- oder Rauchweiterleitung führen.

Ob fehlendes Verständnis für die Brandschutzmaßnahmen oder der vermeintliche Einspareffekt, Beeinträchtigungen am baulichen Brandschutz können im Ernstfall Leben kosten. Es liegt deshalb im eigenen Interesse des Bauherrn, wenn die Brandschutzmaßnahmen sorgfältig und vollständig umgesetzt werden. Sollte es im Einzelfall zu Fragen oder Problemen bei der Umsetzung kommen, kann Rat bei Brandschutzsachverständigen oder bei Sachverständigen des jeweiligen Gewerks eingeholt werden.

 

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